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Die strengen gesetzlichen Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sind festgelegt in der Verordnung über Trinkwasser und Wasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung – TrinkwV vom 21.05.2010 (Bundesgesetzblatt I, Nr. 24 Seite 359 – 980) und der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 03. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EG – Trinkwasserrichtlinie)). Die Einhaltung der Trinkwasserqualität wird durch laufende chemische und bakteriologische Untersuchungen innerhalb der Trinkwasseraufbereitung und Trinkwasserverteilung überwacht. Ebenso erfolgt die Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde und die Bezirksregierung Schwaben. Das gelieferte Trinkwasser erfüllt in Aystetten ohne Einschränkungen alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung und ebenso der EG – Trinkwasserrichtline.
Grenzwerte werden nicht nur immer eingehalten, sondern deutlich unterschritten!
Verbraucherinformationen:
Wasserhärte Waschmaschinen- und Geschirrspülmaschinenbenutzung
Die Wasserhärte setzt sich im Wesentlichen aus dem Gehalt pro Liter an Calciumverbindungen zusammen. Diese lagern sich an die im Wasch- und Spülmittel vorhandenen sogenannten waschaktiven Substanzen an und entziehen diese dem weiteren Reinigungsvorgang.
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