Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsbehörde – Landratsamt Augsburg
Angelegenheiten zum Verkehrswesen und der Antrag auf Fahrererlaubnis wird durch das Landratsamt Augsburg geregelt.
Bitte beachten Sie dass alle Anträge über die Wohnsitzgemeinde einzureichen sind. Ausnahmen: Ersatz/Umstellung – Internationaler Führerschein und Erweiterung Kl. 1a/A beschr. auf Kl. A. Weiterhin bitte beachten, dass persönliche Antragstellungen nur mit gültigem Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung möglich sind.
Adresse und Kontakt: Landratsamt Augsburg Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsbehörde Tiefenbacherstraße 8 86368 Gersthofen