Kommunalwahlen 2026
Amtliche Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl 2026.pdf
- Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten.pdf
- Bekanntmachung der Regierung von Schwaben zur Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge
- Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge (GR)
- Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge (BGM)
INFORMATIONEN
Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt.
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Bei den letztgenannten Mandatsträgern kann jedoch die Amtszeit auch über die Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags hinausreichen. In diesen Gemeinden bzw. Landkreisen findet dann am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen keine Wahl der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte statt.
Rückfragen unter: wahl(@)aystetten.de
